Sexuelle Belästigung
NEIN heißt NEIN:
Enttabuisierung durch Information und Solidarität
Flyer "NEIN heißt NEIN" - Sexuelle Belästigung
Enttabuisierung durch Information und Unterstützung
Flyer "NO means NO" - Sexual Harassment
Removing taboos through information and support
Richtlinie der LMU
Nach Vorgabe von Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG hat die LMU am 13.12.2023 die Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der LMU erlassen.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das von den Betroffenen nicht erwünscht und von ihnen als beleidigend und abwertend empfunden wird. Sie kann sich in Worten, Gesten und Handlungen ausdrücken, durch ausfallende Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben, Erzählen anzüglicher Witze, Zeigen von pornographischen Darstellungen, taxierende Blicke, unerwünschte Berührungen und Annäherungsversuche bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Stalking, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Insofern es stets ein einseitiges Verhalten ist, das von den Betroffenen als entwürdigend erlebt wird, unterscheidet es sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten.
Sexuelle Belästigungen werden von den Betroffenen als beleidigend oder gar erniedrigend empfunden und führen häufig zu Stresssituationen, zu Verunsicherungen, Ängsten, Depressionen und psychosomatischen Beschwerden, Studien- und Leistungsversagen.
Da sexuelle Belästigung weniger eine Frage der Sexualität als der Macht ist, bilden hier auch Universitäten keine Ausnahme, denn häufig werden bereits bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Diese Erfahrung machen Betroffene im Hochschulbereich besonders dann, wenn sie Grenzverletzungen offen ansprechen oder sich Annäherungsversuchen widersetzen. Bisweilen werden Belohnungen bei sexuellem Entgegenkommen versprochen oder negative Auswirkungen im Falle einer Verweigerung angedroht, beispielsweise Nachteile bei Prüfungen und Benotung, berufliche Nachteile bei Stellenbesetzungen oder Beförderungen.
Wie können Sie sich zur Wehr setzen?
Aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos zu gelten, negieren oder verdrängen viele Frauen sexuelle Gewalt gegen sich oder andere. Ein Ignorieren des Übergriffs ist die üblichste aber zugleich uneffektivste Umgangsweise mit sexueller Belästigung und wird überdies häufig als Zustimmung gewertet. Auch schlagfertige oder scherzhafte Entgegnungen sind ebenso wenig erfolgreich wie scheinbare Anpassung an das Verhalten des Belästigers durch plumpe Erwiderungen. Schaffen Sie so bald wie möglich mit deutlichen Worten klare Verhältnisse und machen Sie sich bewusst, dass Sie kein Einzelfall sind und auch nicht die Schuldige.
Ignorieren und verdrängen Sie sexuelle Belästigungen deshalb nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:
- Schaffen Sie klare Verhältnisse und signalisieren Sie, dass dieses Verhalten unerwünscht ist.
- Dokumentieren Sie sexuelle Belästigung schriftlich.
- Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens und auch mit der zuständigen Beratungsstelle über diese negativen Erlebnisse.
Beratungsstellen für Mitarbeiter*innen und Student*innen der Universität
Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine entsprechenden Maßnahmen unternommen! Welche der möglichen Maßnahmen Sie ergreifen möchten, entscheiden allein Sie selbst. Auf Wunsch ist auch eine anonyme telefonische Beratung möglich.
- Frauenbeauftragte der Universität
- Frauenbeauftragte der Fakultäten
- Konflikt- und Antidiskriminierungsbeauftragte
- Personalrat (für Beschäftigte der LMU)
- Gleichstellungsbeauftragte
- Psychotherapeutische und psychosoziale Beratungsstelle des Studentenwerks (für Student*innen)
- Selbstverteidigungskurse bei der ZHS
Externe Beratungsstellen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Erste anonyme und digital geführte fachkompetente Beratung finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese bietet ein übersichtliches Beratungsportal zu Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Das juristische Beratungsteam kann Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Es bietet auch Hilfe, wenn Sie eine gütliche Konfliktbeilegung anstreben, kann Ihnen Ihnen wohnortnahe Expert*innen nennen und Musterformulare für Beschwerden zur VErfügung stellen.
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (bundesweit und kostenlos unter 08000 116 016)
- Frauennotruf München (telefonische und Online-Baratung, vertraulich, anonym und kostenlos)
- Selbsthilfezentrum München
- Polzeipräsidium München Kommissariat (105) für Prävention und Opferschutz
- Beratungsstelle Frauenhilfe München (Beratung bei häuslicher Gewalt)
- Münchner Notfallambulanz für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der LMU München
- Wildwasser e.V. München
- Nightline München (von Studierenden für Studierende): Mo - Sa 21:00 - 00:30 Uhr
- Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München
Anonyme Sprechstunde des Frauennotrufs München an der LMU
Einmal im Monat bietet der Frauennotruf München in Kooperation mit der Frauenbeauftragten der LMU eine anonyme Sprechstunde für Wissenschaftlerinnen, Mitarbeiterinnen und Studentinnen an der LMU an. Die offene Sprechstunde ist vertraulich und auf Wunsch anonym (Anmeldung nicht erforderlich):
Präventionsangebote an der LMU
- WEN DO - Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Studentinnen (finanziert von der Hochschulleitung und organisiert von der Frauenbeauftragten)
- WEN DO - Schnupperkurs: Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Wissenschaftlerinnen (finanziert von der Hochschulleitung und organisiert von der Frauenbeauftragten)
- Workshop für Fakultätsfrauenbeauftragte und alle Interessierten aus den Fakultäten: "Consent matters - Boundaries, Respekt and Positive Intervention"
Vorstellung eines Online-Tools der Lehrplattform Epigeum (Oxford University Press) & Diskussion über eine mögliche Implementierung des Tools an den Fakultäten - Weiterbildungsangebot für Fakultätsfrauenbeauftragte und alle Personen mit Leitungsfunktionen zur Förderung der Beratungskompetenz in Fällen von sexueller Belästigung
Weitere Angebote
Wichtige rechtliche Grundlagen sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Strafgesetzbuch (StGB) und der Artikel 25 im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i.V.m. Artikel 2 (5) BayHIG.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Nach dem AGG § 3 Abs. 4 ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung wie folgt definiert:
"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Rechtsfolgen:
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers § 12
Rechte der Beschäftigten:
- Beschwerderecht § 13
- Leistungsverweigerungsrecht § 14
- Entschädigung und Schadenersatz § 15
- Maßregelungsverbot § 16
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Strafrecht:
insbesondere § 177 StGB (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und § 184i StGB (sexuelle Belästigung)
Selbstverpflichtung der Universität:
Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre der LMU aus dem Jahr 1994
Auszug aus dem von Senat der LMU am 29.7.1994 einstimmig verabschiedeten Empfehlungn:
"5. Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt. 5.2 Es liegt an allen Hochschulangehörigen, ein Klima zu schaffen, in dem das Thema sexuelle Belästigung ernst genommen wird. Männer in Autoritätspositionen sind hier besonders in die Pflicht genommen, sich von eventuellen Handlungen ihrer Geschlechtsgenossen zu distanzieren und belästigten Frauen das Gefühl zu vermitteln, dass sie sich gegen sexuelle Belästigungen zur Wehr setzen können. Die Universität stellt sicher, dass belästigte Frauen ein rechtliches und psychologisches Beratungsangebot erhalten. Gegen Belästiger werden dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen."
Weitere Informationen
LMU
Bericht zum Thementag "Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. "Best Practice" und Erfahrungen anderer Einrichtungen"
Der Thementag fand am 19.05.2021 online an der LMU statt.
Ergebnisse der anonymen Online-Umfrage zum Thema sexuelle Belästigung und Diskriminierung
durchgeführt von der Frauenbeauftragten im SoSe 2018
Bericht zum Thementag: Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Der Thementag fand am 18.02.2019 an der LMU statt.
BukoF
Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext - Handlungsempfehlungen für Hochschulleitungen (2023)
Auf den Seiten der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden sich ausführliche Informationen zum Thema. Hier können auch Informationsmaterialien (Postkarten, Aufkleber) bestellt werden.
Online-Handreichung: "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" (aktualisiert)
Grundsatzpapier zu Sexueller Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2018)
Deutscher Hochschulverband
Sexuelle Belästigung und Mobbing an Hochschulen - Deutsche Hochschulverband fordert rechtsförmiliche Verfahren (Resolution des 69. DHV Tages 2019 in Berlin vom 9. April 2019)
HRK
Best Practice
Antidiskriminierungsstelle Bund
Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext - Schutzlücken und Empfehlungen (2015)
Weiterführende Literatur
UniSAFE Forschungsprojekt
Gender-based violence and institutional responses: Building a knowledge base and operational tools to make universities and research organizations safe
Erklärung "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" des BMFSFJ (2023)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Pilotstudie Sexismus im Alltag
Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung" (2019)
It stops now. Toolkit - Ending Sexual Violence and Harrassment in Third-Level Education (March 2019)
List, Katrin, Geschlechtsspezifische Gewaltbetroffenheit von Studentinnen und Studenten. Ergebnisse einer vergleichenden Hochschulbefragung im Kontext der Frauen- und Männerforschung (Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik, Bd. 25), Holzkirchen 2014.
Klein, Uta / Rebitzer Fabian A., Diskriminierungserfahrungen von Studierenden: Ergebnisse einer Erhebung, in: Heitzmann, Daniela / Klein Uta (Hrsg.), Diversity konkret gemacht. Wege zur Gestaltung von Vielfalt an Hochschulen (Diversity und Hochschule Bd. 3), Weinheim 2012, S. 118-136.
EU-Projekt „Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime“ (2009-2011)
EU-Projekt „Gender-Based Violence, Stalking an Fear of Crime“: Länderbericht Deutschland
Baaken Uschi, Höppel Dagmar, Telljohann Nadine (Hg.): Jenseits des Tabus - Neue Wege gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, 2005, Göttingen
Bußmann Hadumod, Lange Katrin (Hg.): Peinlich berührt - Sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen, 1996, München