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Sexuelle Belästigung

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NEIN heißt NEIN:
Enttabuisierung durch Information und Solidarität

Flyer "NEIN heißt NEIN" - Sexuelle Belästigung
Enttabuisierung durch Information und Unterstützung

Flyer "NO means NO" - Sexual Harassment
Removing taboos through information and support

Richtlinie der LMU

Nach Vorgabe von Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayHIG hat die LMU am 13.12.2023 die Richtlinie zur Prävention, zum Schutz vor und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der LMU erlassen.

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das von den Betroffenen nicht erwünscht und von ihnen als beleidigend und abwertend empfunden wird. Sie kann sich in Worten, Gesten und Handlungen ausdrücken, durch ausfallende Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben, Erzählen anzüglicher Witze, Zeigen von pornographischen Darstellungen, taxierende Blicke, unerwünschte Berührungen und Annäherungsversuche bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie Stalking, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Insofern es stets ein einseitiges Verhalten ist, das von den Betroffenen als entwürdigend erlebt wird, unterscheidet es sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten.

Sexuelle Belästigungen werden von den Betroffenen als beleidigend oder gar erniedrigend empfunden und führen häufig zu Stresssituationen, zu Verunsicherungen, Ängsten, Depressionen und psychosomatischen Beschwerden, Studien- und Leistungsversagen.

Da sexuelle Belästigung weniger eine Frage der Sexualität als der Macht ist, bilden hier auch Universitäten keine Ausnahme, denn häufig werden bereits bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Diese Erfahrung machen Betroffene im Hochschulbereich besonders dann, wenn sie Grenzverletzungen offen ansprechen oder sich Annäherungsversuchen widersetzen. Bisweilen werden Belohnungen bei sexuellem Entgegenkommen versprochen oder negative Auswirkungen im Falle einer Verweigerung angedroht, beispielsweise Nachteile bei Prüfungen und Benotung, berufliche Nachteile bei Stellenbesetzungen oder Beförderungen.

Wie können Sie sich zur Wehr setzen? 

Aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos zu gelten, negieren oder verdrängen viele Frauen sexuelle Gewalt gegen sich oder andere. Ein Ignorieren des Übergriffs ist die üblichste aber zugleich uneffektivste Umgangsweise mit sexueller Belästigung und wird überdies häufig als Zustimmung gewertet. Auch schlagfertige oder scherzhafte Entgegnungen sind ebenso wenig erfolgreich wie scheinbare Anpassung an das Verhalten des Belästigers durch plumpe Erwiderungen. Schaffen Sie so bald wie möglich mit deutlichen Worten klare Verhältnisse und machen Sie sich bewusst, dass Sie kein Einzelfall sind und auch nicht die Schuldige.

Ignorieren und verdrängen Sie sexuelle Belästigungen deshalb nicht, sondern setzen Sie sich zur Wehr:

  • Schaffen Sie klare Verhältnisse und signalisieren Sie, dass dieses Verhalten unerwünscht ist.
  • Dokumentieren Sie sexuelle Belästigung schriftlich.
  • Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens und auch mit der zuständigen Beratungsstelle über diese negativen Erlebnisse.

Beratungsstellen für Mitarbeiter*innen und Student*innen der Universität

Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine entsprechenden Maßnahmen unternommen! Welche der möglichen Maßnahmen Sie ergreifen möchten, entscheiden allein Sie selbst. Auf Wunsch ist auch eine anonyme telefonische Beratung möglich.

Externe Beratungsstellen

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
    Erste anonyme und digital geführte fachkompetente Beratung finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese bietet ein übersichtliches Beratungsportal zu Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Das juristische Beratungsteam kann Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Es bietet auch Hilfe, wenn Sie eine gütliche Konfliktbeilegung anstreben, kann Ihnen Ihnen wohnortnahe Expert*innen nennen und Musterformulare für Beschwerden zur VErfügung stellen.

Anonyme Sprechstunde des Frauennotrufs München an der LMU


Einmal im Monat bietet der Frauennotruf München in Kooperation mit der Frauenbeauftragten der LMU eine anonyme Sprechstunde für Wissenschaftlerinnen, Mitarbeiterinnen und Studentinnen an der LMU an. Die offene Sprechstunde ist vertraulich und auf Wunsch anonym (Anmeldung nicht erforderlich):

Präventionsangebote an der LMU

Weitere Angebote

Gesprächsgruppe für Frauen - Gesprächsgruppe für Frauen, die sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt erlebt haben (mit Unterstützung des SHZ)
Das Portal richtet sich an die breite Öffentlichkeit, von Gewalt betroffene Personen sowie Fachkräfte und bietet
Informationen sowie nützliche Telefonnummern und Links zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention in Bayern, auch in leicht verständlicher Sprache.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige rechtliche Grundlagen sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Strafgesetzbuch (StGB) und der Artikel 25 im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) i.V.m. Artikel 2 (5) BayHIG.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Nach dem AGG § 3 Abs. 4 ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung wie folgt definiert:

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Rechtsfolgen:

Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers § 12

Rechte der Beschäftigten: 

  • Beschwerderecht § 13
  • Leistungsverweigerungsrecht § 14
  • Entschädigung und Schadenersatz § 15
  • Maßregelungsverbot § 16

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Strafrecht:

insbesondere § 177 StGB (sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und § 184i StGB (sexuelle Belästigung) 

Strafgesetzbuch 

Selbstverpflichtung der Universität: 

Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre der LMU aus dem Jahr 1994

Auszug aus dem von Senat der LMU am 29.7.1994 einstimmig verabschiedeten Empfehlungn:

"5. Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt. 5.2 Es liegt an allen Hochschulangehörigen, ein Klima zu schaffen, in dem das Thema sexuelle Belästigung ernst genommen wird. Männer in Autoritätspositionen sind hier besonders in die Pflicht genommen, sich von eventuellen Handlungen ihrer Geschlechtsgenossen zu distanzieren und belästigten Frauen das Gefühl zu vermitteln, dass sie sich gegen sexuelle Belästigungen zur Wehr setzen können. Die Universität stellt sicher, dass belästigte Frauen ein rechtliches und psychologisches Beratungsangebot erhalten. Gegen Belästiger werden dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen."

 

Weitere Informationen

LMU

Bericht zum Thementag "Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. "Best Practice" und Erfahrungen anderer Einrichtungen"
Der Thementag fand am 19.05.2021 online an der LMU statt.

Ergebnisse der anonymen Online-Umfrage zum Thema sexuelle Belästigung und Diskriminierung
durchgeführt von der Frauenbeauftragten im SoSe 2018

Bericht zum Thementag: Sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Der Thementag fand am 18.02.2019 an der LMU statt. 

BukoF

Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext - Handlungsempfehlungen für Hochschulleitungen (2023) 

Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext – Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler*innen und ihr Umfeld (2021)

Auf den Seiten der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden sich ausführliche Informationen zum Thema. Hier können auch Informationsmaterialien (Postkarten, Aufkleber) bestellt werden. 

Online-Handreichung: "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" (aktualisiert)

Grundsatzpapier zu Sexueller Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2018) 

Anmeldung Newsletter zum Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der BuKoF und Arbeitsschwerpunkte der Kommission

Deutscher Hochschulverband

Sexuelle Belästigung und Mobbing an Hochschulen - Deutsche Hochschulverband fordert rechtsförmiliche Verfahren (Resolution des 69. DHV Tages 2019 in Berlin vom 9. April 2019)

HRK

Empfehlung der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24.4.2018 in Mannheim: Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen.

Best Practice

Baden Württemberg: Hochschulen unterzeichnen Resolution gegen sexuelle Belästigung (PM vom 12.08.2020)

Antidiskriminierungsstelle Bund

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte (2020)

Umgang bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention"
Wichtige Ergebnisse im Überblick (2019)

Umgang bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention"
(2019)

Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen - Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich (2019)

Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext - Schutzlücken und Empfehlungen (2015)

Weiterführende Literatur

Erklärung "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" des BMFSFJ (2023)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Pilotstudie Sexismus im Alltag
Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung"
 (2019)

It stops now. Toolkit - Ending Sexual Violence and Harrassment in Third-Level Education (March 2019)

List, Katrin, Geschlechtsspezifische Gewaltbetroffenheit von Studentinnen und Studenten. Ergebnisse einer vergleichenden Hochschulbefragung im Kontext der Frauen- und Männerforschung (Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik, Bd. 25), Holzkirchen 2014.

Klein, Uta / Rebitzer Fabian A., Diskriminierungserfahrungen von Studierenden: Ergebnisse einer Erhebung, in: Heitzmann, Daniela / Klein Uta (Hrsg.), Diversity konkret gemacht. Wege zur Gestaltung von Vielfalt an Hochschulen (Diversity und Hochschule Bd. 3), Weinheim 2012, S. 118-136.

EU-Projekt „Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime“ (2009-2011)

EU-Projekt „Gender-Based Violence, Stalking an Fear of Crime“: Länderbericht Deutschland

Baaken Uschi, Höppel Dagmar, Telljohann Nadine (Hg.): Jenseits des Tabus - Neue Wege gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, 2005, Göttingen

Bußmann Hadumod, Lange Katrin (Hg.): Peinlich berührt - Sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen, 1996, München

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