Universitätsfrauenbeauftragte
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Ziele der Stiftung

Therese3Aus Anlass des 100jährigen Jubiläums der Verleihung der ersten Ehrendoktorwürde an eine Frau, an die  Wissenschaftlerin, Forschungsreisende und Mäzenin Prinzessin Therese von Bayern (1850-1925), wurde 1997 die Prinzessin Therese von Bayern-Stiftung  zur Förderung  von Frauen in der Wissenschaft ins Leben gerufen. Die Stiftung ist eine Zustiftung zum Körperschaftsvermögen der Universität, sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und wird vom Stiftungsreferat der LMU verwaltet. Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Kuratorium der Stiftung, in dem u. a. das Präsidium der LMU und das Haus Wittelsbach vertreten sind.

Die Prinzessin Therese von Bayern-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche Zwecke. Sie beabsichtigt, ihre Mittel für folgende drei Maßnahmen einzusetzen:

(1) Preisverleihungen

Regelmäßige Vergabe des Prinzessin Therese von Bayern-Preises an eine (oder mehrere) Wissenschaftlerin(nen) der Universität München für herausragende Leistungen, sowie – nach Maßgabe des Stiftungsvermögens –

(2) Qualifiaktionsförderung

Beratung, Unterstützung und Förderung der Habilitation, bzw. vergleichbarer Qualifikationen

(3) Forschungsförderung

Förderung von Projekten im Rahmen der Erforschung der Geschlechterverhältnisse (Gender Studies).

Aufgrund der Vermögensverhältnisse der Stiftung beschränkt sich die Förderung derzeit auf die Vergabe des Prinzessin Therese von Bayern-Preises. Diese findet jeweils im Rahmen einer festlichen Veranstaltung statt, die sowohl der Würdigung der Preisträgerinnen als auch der noch immer weitgehend unbekannten Wittelsbacher Wissenschaftlerin und ihren Verdiensten gilt, zugleich aber auch als Dank für alle Unterstützung sowie als Appell zur Gewinnung neuer Mäzeninnen und Mäzene.

Richtlinien Prinzessin Therese von Bayern-Stiftung