Mutterschutzüberbrückung
Institute mit schwangeren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen können finanzielle Mittel zur Überbrückung von Mutterschutzzeiten beantragen - Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Die Vergabe der Mutterschutzüberbrückungspauschale wird von der Zentralen Hochschulverwaltung übernommen. Bitte wenden Sie sich für Informationen zum Verfahren an die Kontaktstelle Gleichstellung und Inklusion.
Antrag zur Überbrückung von Mutterschutzzeiten (Service-Portal)