Universitätsfrauenbeauftragte
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Mutterschutzüberbrückung

Institute mit schwangeren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen können finanzielle Mittel zur Überbrückung von Mutterschutzzeiten beantragen - Mutterschutzüberbrückungspauschale.

Die Vergabe der Mutterschutzüberbrückungspauschale wird von der Zentralen Hochschulverwaltung übernommen. Bitte wenden Sie sich für Informationen zum Verfahren an die Kontaktstelle Gleichstellung und Inklusion.

Antrag zur Überbrückung von Mutterschutzzeiten (Service-Portal)