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Kinderbetreuungsstipendien

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Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit Kind(ern) stehen Stipendien zur Kinderbetreuung außerhalb der Regelbetreuungszeit zur Verfügung. Diese sollen einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Familie leisten. Die Stipendien werden kompetitiv vergeben. 

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit Kind(ern) (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). Es ist dabei unerheblich, ob die Nachwuchswissenschaftlerin über eine Stelle oder ein Stipendium an die LMU angebunden ist.  

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Im Rahmen dieses Stipendiums sind Kosten für Kinderbertreuung, die außerhalb der Regelbetreuungszeit liegt, förderfähig. Dazu zählen unter anderem: 

  • Kosten für Kinderbetreuung in den Abendstunden (Babysitter etc.), um bspw. an einem Vortrag, einer Sitzung oder einer Veranstaltung an der Universität teilzunehmen.
  • Kosten für die Kinderbetreuung am Wochenende oder in den Ferien (Babysitter, Notmutter etc.), um bspw. an einer wissenschaftlichen Tagung, einem Kongress, einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen zu können.
  • Kosten für die Mitnahme von Kindern zu Kongressen, Tagungen, Exkursionen oder Feldforschung (z.B. für die Fahrkarte, die Unterkunft oder die Betreuung vor Ort). Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für Kongresse und Tagungen ist ein eigener wissenschaftlicher Beitrag (Vortrag / Poster / Moderation etc.). Hierüber ist dem Antrag ein Nachweis beizufügen. 

Die Betreuung muss von einer dritten Person gegen Entgelt erbracht werden. Sie darf nicht im Rahmen (unentgeltlicher) nachbarschaftlicher Hilfsleistungen erfolgen. Eine Bezahlung von Personen, die mit dem zu betreuenden Kind in einer verwandtschaftlichen Beziehung stehen, ist ausgeschlossen. Ein Stipendium kann nur gewährt werden, wenn eine Betreuung durch die eigene Familie nicht möglich ist.

Eine Nachwuchswissenschaftlerin kann höchstens zwei Stipendien im Jahr mit einer jeweiligen Gesamthöhe von maximal 300 € (budgetabhängig) beantragen. 

Antragstellung

Das Stipendium muss schriftlich bei der Universitätsfrauenbeauftragten beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 

  • Höhe der beantragten Summe mit detaillierter Kostenaufstellung
  • Zeitraum, für den das Stipendium beantragt wird
  • Begründung der Betreuungsnotwendigkeit
  • Betreuungsperson und Umfang der Betreuung
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Bei der Erstattung von Kosten für Kongresse und Tagungen: Nachweis über den eigenen wissenschaftlichen Beitrag (Vortrag, Poster, Moderation etc.).

Bewilligung/Auswahlgremium

Über die Bewilligung entscheidet ein Auswahlgremium, dem die Universitätsfrauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen angehören.

Auszahlung und Berichtspflicht

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt rückwirkend und nur gegen Vorlage des Zahlungsbelegs und der Rechnung der Betreuungsperson bzw. Einrichtung. Bei der Abrechnung von Fahrtkosten müssen die Fahrkarten für das Kind im Original eingereicht werden. Außerdem ist ein Nachweis über die Veranstaltungsteilnahme beizulegen. 

Grundsätzliche Hinweise

Antragstellerinnen haben keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Für die Entscheidung über die Bewilligung sind insbesondere die Verfügbarkeit der Mittel und die Antragsbegründung ausschlaggebend. Für eine eventuelle Versteuerung des Stipendiums ist die Antragstellerin selbst verantwortlich.


Maßnahme wurde aufgenommen in die Datenbank INKA (Projekt StaRQ - Standards, Richt­linien und Qualitäts­sicherung für Maßnahmen zur Ver­wirk­lichung der Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit in der Wissen­schaft)

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