WissZeitVG und Grundsätze zum Umgang mit dem WissZeitVG
Änderung des Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) seit 17.03.2016 in Kraft
Das "Erste Gesetz zur Änderung des WissZeitVG" ist am 17.03.2016 in Kraft getreten. Die Novellierung war in Folge von Unklarheiten und Schwächen im bisherigen Gesetzestext notwenig geworden, da dieser in der Praxis zu teils unsachgemäßen und kurzen Befristungen geführt hatte.
Die wesentlichen Punkte der Neuregelungen sind in einer Presseerklärung des BMBF vom 29.01.2016 genannt.
Weitere Informationen:
Informationen und FAQs zu WissZeitVG und Novelle (Webseite des BayStMBKWK)
Allgemeine Informationen und FAQs des BMBF zum WissZeitVG
Handreichung der DFG zur Novelle des WissZeitVG
Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG
Am 19.03.2015 wurden die Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorgestellt. Diese wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen von einer Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertreter*innen der Hochschulen, des BaySMWK und der Sprecherin der LaKoF Bayern) im letzten Jahr unter Leitung des BaySMWK überarbeitet. Die neue Version gilt ab 01.07.2019.
Auf der Webseite des Ministeriums ist der Volltext der Grundsätze verfügbar.