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1918

Einführung des FrauenwahlrechtsFrauentag_1914_Heraus_mit_dem_Frauenwahlrecht

Im November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Somit konnten Frauen in Deutschland im Januar 1919 erstmalig wählen und gewählt werden. 

Obwohl das Recht zu wählen heute selbstverständlich erscheint, war es bis dahin ein weiter Weg. Bereits seit 1900 kämpften Frauen vorwiegend aus sozialdemokratischer und sozialistischer Richtung für die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. Viele gesellschaftliche Vorurteile, die u.a. dazu führten, dass Frauen eine öffentliche Rolle in der Politik nicht zugetraut wurde, mußten überwunden und weitere Rechte gesetzlich verankert werden. 

"Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube, sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind, als vielleicht die meisten von Ihnen glauben." (Marianne Weber [DDP] am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus zu den männlichen Kollegen)
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg

"Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist." (Sozialdemokratin Marie Juchazcz am 19. Februar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung)
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg

Auch heute, nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, liegt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag noch deutlich hinter dem Anteil der männlichen Vertreter. Im aktuellen Deutschen Bundestag fiel nach der letzten Wahl der Frauenanteil bei den Mitgliedern um sechs Prozentpunkte auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren, nämlich auf 30,7 %. 

Zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht gibt es eine aktuelle Jubiläumskampagne mit vielen Veranstaltungen. dazu gehört auch die Sonderausstellung "Damenwahl! 1918/19 Frauen in die Politik" in Frankfurt am Main. Weitere Informationen unter www.100-jahre-frauenwahlrecht.de

1918 Adele Hartmann  -  die erste Habilitation einer Frau 

Die Ärztin Dr. Adele Hartmann war die erste Frau, die sich in Deutschland habilitierte. Noch bevor die Weimarer Verfassung dahingehend geändert wurde, dass auch Frauen habilitieren dürfen, begann Adele Hartmann mit der Arbeit an ihrer Habilitationsschrift zur "Entstehung der ersten Gefäßbahnen bei Embryonen urodeler Amphibien bis zur Rückbildung des Dotterkreislaufes". Diese reichte sie im Jahr 1918 an der medizinischen Fakultät der LMU München ein und erhielt daraufhin als erste Frau in Deutschland die Lehrbefähigung für Hochschulen. Sowohl ihre Habilitationsschrift als auch ihre Antrittsvorlesung "Ueber die bisherigen Erklärungsversuche der Zellteilung" wurden als ausgezeichnet beurteilt. 1919 wurde Adele Hartmann zur Privatdozentin ernannt, lehrte an der LMU und forschte auf dem Gebiet der Nierenentwicklung und der Wirkung von Röntgenstrahlung. Die Stadt München benannte 2002 eine Straße nach ihr.

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