Universitätsfrauenbeauftragte
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1988

Amt der Frauenbeauftragten im bayerischen Hochschulgesetz

Am 1. Oktober 1988 trat das Bayerische Hochschulgesetz in Kraft. Mit Art. 34 wurde das Amt der Frauenbeauftragten an bayerischen Hochschulen auf Fakultäts- wie auf Hochschulebene eingerichtet. 

Art. 34 BayHSchG 1988

Frauenbeauftragte


(1) 1 Frauenbeauftragte wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen hin. 2 Sie werden für die Hochschule vom Senat, für den Fachbereich vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der an der Hochschule hauptberuflich tätigen Lehrpersonen gewählt. 3 Frauenbeauftragte haben das Recht, an den Sitzungen der Kollegialorgane und der Berufungsausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen.
Quelle: BayHSchG 1988: Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 28/1988

Im Vergleich dazu ist nach dem geltenden Hochschulgesetz von 2006 in der aktuellen Fassung Gleichstellung Aufgabe der Hochschulen: 

Art. 4 BayHSchG 2006

Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Frauenbeauftragte

(1) 1 Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 2 Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) gefördert. 3 Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft.
(2) 1 Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. 2 Frauenbeauftragte werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt. 3 Für die Hochschule gewählte Frauenbeauftragte gehören der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat, für die Fakultäten gewählte Frauenbeauftragte dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen (Art. 18 Abs. 4 Satz 2 BayHSchPG) als stimmberechtigte Mitglieder an. [...]
Quelle: BayHSchG 2006, BayernRecht

Frauenbeauftragte an der LMU

Am 17. November 1988 wurde Professorin Dr. Renate von Heyedebrand durch den Senat zu ersten Frauenbeauftragten der LMU gewählt. Zugleich wurden im Wintersemester 1988/89 die Wahlen der ersten Fakultätsfrauenbeauftragten in den Fachbereichen durchgeführt. Am 12.12.1988 fand die erste Sitzung der Konferenz der Frauenbeauftragten an der LMU statt, die seitdem regelmäßig tagt. 

Mit der Grundordnung der LMU vom 10.11.1989 wurden die Aufgaben und die Amtszeit der Frauenbeauftragten erstmals näher umschrieben und eine Wahlordnung festgelegt (§19).

Ein Jahr nach der gesetzlichen Einführung des Amtes der Frauenbeauftragten hat sich die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF) konstituiert. Die erste Tagung der Landeskonferenz fand vom 8. bis 10. Dezember 1989 statt. 

Welche Fortschritte die Frauenbeauftragten in den ersten 20 Jahren seit Bestehen des Amtes an der LMU und bayernweit erreicht haben, ist in der Broschüre 20 Jahre Frauenbeauftragte (LMU) und in der Chronik der LaKoF nachzulesen. Außerdem zeigt die Ausstellung Forschen, Lehren, Aufbegehren. 100 Jahre akademische Bildung von Frauen in Bayern wie Frauen in die Männerwelt der Universität einzogen. Die Ausstellung von 2003 entstand im Auftrag der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen.

Folgende Wissenschaftlerinnen übten bzw. üben das Amt der Universitätsfrauenbeauftragten seit 1988 an der LMU aus: 

  • Prof. Dr. Renate von Heydebrand (1988 bis 1990)
  • Dr. Hadumod Bußmann (1990 bis 1997)
  • Dr. Edda Ziegler (1997 bis 2000)
  • Prof. Dr. Ulla Mitzdorf (2000 bis 2006)
  • Dr. Margit Weber (seit 2006)

Die Universtätsfrauenbeauftragte hat jeweils Stellvertreterinnen aus verschiedenen Fachdisziplinen. 

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Poster zum 30 Jahre Frauenbeauftragte an bayerischen Hochschulen