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Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen

26.01.2022

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Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) hat am 25.01.2022 die erweiterten Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen veröffentlicht. Diese enthalten konkrete Empfehlungen und Hinweise im Umgang mit Namen und Geschlechtereintrag, da ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 Änderungen im Personenstandsgesetz erforderlich wurden. Seit dem 18. Dezember 2018 gibt es im PStG vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung.

Diese Änderungen haben vielfältige unmittelbare Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Hochsschulen und erfordern Änderungen in Erfassung Verwaltung, Lehre, Beratung etc.

Die Handlungsempfehlungen der bukof geben dazu Hinweise und Praxisbeispiele in folgenden Bereichen:

  • Namens- und Geschlechtseintrag (auch in digitalen Erfassungssystemen)
  • Namensänderung und Umgang mit Daten und Dokumenten
  • Beratung und Expertise
  • Sensibilisierung in Fort- und Weiterbildung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Sprache und Ansprache
  • bauliche Infrastruktur

Handlungsempfehlungen dür Geschlechtervielfalt an Hochschulen (Website der bukof)

 


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