Universitätsfrauenbeauftragte
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Corona-Notfallfonds der Universitätsfrauenbeauftragten

02.07.2020

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge für eine Unterstützung aus dem Notfallfonds der Universitätsfrauenbeauftragten einzureichen. 

Die Frauenbeauftragte der LMU München hat über eine private Spende einen Notfallfonds für Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen eingerichtet, die durch die Coronakrise in eine akute und schwere Notlage geraten sind.

Aus dem Notfallfonds kann unbürokratisch und schnell eine kleinere finanzielle Hilfe geleistet werden, etwa für:

  • Hilfen für online-Studium/online-Lehre: z.B. Headset, PC-Zubehör, in Ausnahmefällen Notebooks
  • Kinderbetreuung (soweit sie privat organisiert werden muss)
  • Stipendium zur Überbrückung (wenn ein Stipendium oder ein Vertrag in der Coronakrise ausgelaufen ist/ausläuft, Verlängerung um oder Überbrückung für 1-2 Monate, je nach Höhe des Stipendiums/des Verdienstes)
  • Falls von der Fakultät gewünscht und genehmigt und rechtlich möglich: Finanzierung von Lehraufträgen im WS 2020/2021 zur Deputatsentlastung, um die durch Corona insbesondere während der Schließzeiten von KiTas und Schulen eingeschränkte Forschungszeit etwas auszugleichen.

Antragstellung:

Formloser Antrag per E-Mail an die Universitätsfrauenbeauftragte Dr. Margit Weber: frauenbeauftragte@lmu.de

Bitte begründen Sie in der Antragstellung kurz, warum es sich in Ihrem Fall um eine akute gravierende Notlage handelt, warum Sie welche Unterstützung brauchen und warum diese anderweitig nicht finanziert werden kann. Geben Sie auch eine Referenzperson an, bei der bei Bedarf nachgefragt werden kann (bei Studentinnen z.B. Ansprechperson aus dem Studentenwerk, Professor*in; bei Nachwuchswissenschaftlerinnen z.B. Vorgesetzte, betreuende*r Professor*in, bzw. bei Lehraufträgen Bestätigung der Fakultät).


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