Universitätsfrauenbeauftragte
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Corona-Notfallfonds der Universitätsfrauenbeauftragten

Corona-Notfallfonds auch im Sommersemester 2023

Aufgrund einer erneuten Spendeneinwerbung der Frauenbeauftragten der LMU können auch im Sommersemester 2023 Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Notfallfonds eingereicht werden.

 

Die Frauenbeauftragte der LMU München hat über eine private Spende einen Notfallfonds für Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen (auch W1 und W2, diese aber nur, wenn noch nicht entfristet) eingerichtet, die durch die Coronakrise in eine akute und schwere Notlage geraten sind oder deren wissenschaftliche Karriere sich dadurch erheblich verzögert hat bzw. verzögert.

Aus dem Notfallfonds kann unbürokratisch und schnell eine kleinere finanzielle Hilfe geleistet werden, etwa für:

  • Hilfen für online-Studium/online-Lehre: z.B. Headset, PC-Zubehör, in Ausnahmefällen (anteilig) Notebooks
  • Kinderbetreuung (soweit sie privat bei Ausfall der Regelbetreuung oder für Zeiten außerhalb der Regelbetreuung organisiert werden muss)
  • Stipendium zur Überbrückung (wenn ein Stipendium oder ein Vertrag in der Coronakrise ausgelaufen ist/ausläuft, Verlängerung um oder Überbrückung für 1-2 Monate, je nach Höhe des Stipendiums/des Verdienstes)
  • Falls von der Fakultät genehmigt und rechtlich möglich: Finanzierung von Lehraufträgen im Sommersemester 2023 zur Deputatsentlastung, um Nachteile und Beschränkungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen in der Forschungszeit/-arbeit, die (noch) pandemiebedingt sind, etwas auszugleichen.

Antragstellung:

Formloser Antrag per E-Mail an die Universitätsfrauenbeauftragte Dr. Margit Weber: frauenbeauftragte@lmu.de

Bitte begründen Sie in der Antragstellung kurz, warum es sich in Ihrem Fall um eine akute gravierende Notlage handelt, wie Ir Studium oder Ihre wissenschaftliche Qiualifikation/Karriere verzögert udn beeinträchtigt ist, warum Sie welche Unterstützung brauchen und warum diese anderweitig nicht finanziert werden kann. Geben Sie auch eine Referenzperson an, bei der bei Bedarf nachgefragt werden kann (bei Studentinnen z.B. Ansprechperson aus dem Studentenwerk, Professor*in; bei Nachwuchswissenschaftlerinnen z.B. Vorgesetzte, betreuende*r Professor*in, bzw. bei Lehraufträgen Bestätigung der Fakultät).