Universitätsfrauenbeauftragte
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Begründung der Stiftung

Therese2Begründung der Stiftung

Frauen sind in Bayern seit über einhundert Jahren zum Hochschulstudium zugelassen, seit 1918 können sie sich habilitieren und damit eine Hochschulkarriere anstreben. Die Zahl der Studentinnen an der Universität München hat die Fünfzig-Prozent-Schwelle seit zwei Jahrzehnten überschritten, dennoch liegt der Frauenanteil auf der Ebene der Professuren im Jahr 2021 immer noch erst bei 22 Prozent, und nach wie vor sind nur 18 Prozent der mit finanziellen Ressourcen und Nachwuchsstellen ausgestatteten Lehrstuhl-Professuren mit weiblichen Wissenschaftlerinnen besetzt.  

Lange schon lässt sich diese Situation nicht mehr auf ein unterschiedliches Bildungsniveau von Frauen zurückführen. Die wirklichen Ursachen sind vielfältig und komplex: Sie wurzeln in jahrhundertealten Vorurteilen über die "Unverträglichkeit" von Weiblichkeit und Wissenschaft und reichen von der nach wie vor geschlechtsspezifisch ungleichen Verteilung der familiären Alltagspflichten über mangelnde weibliche Vorbilder bis hin zu institutionellen Barrieren.

Denn von der Promotion zur Professur ist das Ritual der Habilitation eine entscheidende Karriere-Hürde, die für Frauen um so höher liegt, als (glücklicherweise) viele Wissenschaftlerinnen im Unterschied zu früheren Zeiten heute Kinder und Familie mit einer akademischen Tätigkeit in Einklang bringen möchten. Dennoch geraten Frauen leichter in die Position der Verliererinnen auf dem akademischen Arbeitsmarkt, da das "Handicap" einer potenziellen Schwangerschaft und die mit ihr verbundenen Arbeitsausfälle dem männlichen Bewerber nur allzu häufig den Vorzug einräumen.       

Die Wissenschaft sollte nicht auf das kreative Potential von Frauen verzichten. Was in Wirtschaft und Verwaltung als Zeichen des Aufbruchs, als Zeichen von Innovation und Zukunftsorientierung gilt, sollte auch in der Wissenschaft umgesetzt werden: Frauen in akademischen Positionen bereichern Lehre und Forschung in vielfältiger Weise. Die Stiftung will durch private Solidarität dort tätig werden, wo staatliche Mittel nicht ausreichen, um Frauen zu ermutigen, ihren Weg in Forschung und Wissenschaft entschlossen zu gehen.

Verantwortlich für den Inhalt: Frauenbeauftragte