Universitätsfrauenbeauftragte
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Hinweise zur Erstellung von Gutachten

für Anträge zu Stipendien im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung 2024 (BGF) – Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Ziele der Förderung über die BGF sind die Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, die Verstärkung der Anteile von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen nach der Promotion und bei den jeweiligen Abschlüssen als auch die Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und Lehre, insbesondere auf Professuren.

Bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen kommt dem Gutachten eine entscheidende Bedeutung zu. Wir bitten Sie deshalb, Ihrer Beurteilung strenge Maßstäbe zugrunde zu legen.
Die folgenden Kriterien und Fragen dienen als Anregung für Ihre Begutachtung. Um einen gewissen Grad an Formalisierung zu erreichen und damit auch eine bessere Vergleichbarkeit der Gutachten, bitten wir jedoch dringend die Kriterien zu beachten. Bitte nehmen Sie in jedem Fall eine Gesamtbewertung anhand der Stufung unter Punkt 4 vor.

1. Grundlagen der Beurteilung

  • Hat ein Gespräch anlässlich der Erstellung dieses Gutachtens statt gefunden?
  • Wie haben Sie die Antragstellerin kennen gelernt?
  • Wie lange kennen Sie die Antragstellerin schon?
  • Auf welcher Grundlage beruht Ihre Beurteilung?

2. Qualifikation der Antragstellerin

Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation anhand folgender Kriterien:

  1. Studienleistungen
  2. Leistungen im Rahmen der Dissertation
  3. Leistungen im Rahmen eines Postdoc-Projektes
  4. Leistungen im Rahmen der Habilitation
  5. Leistungen in der Lehre
  6. Qualität der Veröffentlichungen
  7. Einwerbung von Drittmitteln
  8. Sonstiges wissenschaftliches Engagement

3. Beurteilung des Vorhabens

Beurteilung des Vorhabens anhand folgender Kriterien:

  1. Tragfähigkeit der Vorarbeiten
  2. Qualität, auch im Hinblick auf Originalität und erwartetem Erkenntnisgewinn
  3. Internationalität
  4. Forschungsplan/Forschungsziel
  5. Durchführbarkeit/Arbeits- und Zeitplan
  6. Bei Folgeanträgen: Beurteilung zum Projektfortschritt und zur aktualisierten Projektbeschreibung

4. Gesamtbewertung

Die Förderung der Antragstellerin

  • unterstütze ich nachdrücklich und vorbehaltlos
  • unterstütze ich vorbehaltlos
  • unterstütze ich
  • unterstütze ich mit einigen Bedenken
  • unterstütze ich nicht


Wichtiger Hinweis

  1. Bitte senden Sie das Gutachten auf dem Postweg oder per E-Mail an die Frauenbeauftragte der Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München bzw. an frauenbeauftragte@lmu.de 
  2. Das Gutachten für die Antragstellerin muss zum Antragsschluss am 12. März 2024 vorliegen. Hierfür genügt eine digitale Übersendung des Gutachtens an obenstehende E-Mail Adresse. Weitere Informationen zur BGF finden Sie unter: www.frauenbeauftragte.lmu.de.
  3. Gutachten von Juniorprofessor*innen können nicht berücksichtigt werden.