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WissZeitVG und Grundsätze zum Umgang mit dem WissZeitVG

Änderung des Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) seit 17.03.2016 in Kraft

Das "Erste Gesetz zur Änderung des WissZeitVG" ist am 17.03.2016 in Kraft getreten. Die Novellierung war in Folge von Unklarheiten und Schwächen im bisherigen Gesetzestext notwenig geworden, da dieser in der Praxis zu teils unsachgemäßen und kurzen Befristungen geführt hatte. 

Weitere Informationen: 

Informationen und FAQs zu WissZeitVG und Novelle (Webseite des BayStMBKWK)

Allgemeine Informationen und FAQs des BMBF zum WissZeitVG

Handreichung der DFG zur Novelle des WissZeitVG

Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen  zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG 

Am 19.03.2015 wurden die Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs erstmals vorgestellt. Diese wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen von einer Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertreter*innen der Hochschulen, des BaySMWK und der Sprecherin der LaKoF Bayern) unter Leitung des BayStMWK überarbeitet. Die neue Version gilt ab 01.07.2019.

Weitere Informationen und Volltext der Grundsätze (Webite des BayStMWK)