Universitätsfrauenbeauftragte
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Amt und Auftrag

Das Amt der Frauenbeauftragten gibt es an der LMU seit dem Wintersemester 1988/89. Die Aufgaben waren bis 31.12.2022 im Bayerischen Hochschulgesetz definiert.

Seit 01.01.2023 ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz in Kraft und regelt die Aufgaben unter Art. 22 Gleichstellung:  

"(3) 1 An den Hochschulen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten. 2 Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützen die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1. 3 Die Beauftragten werden für die Hochschule vom Senat, für die Fakultäten vom Fakultätsrat gewählt. 4 Die oder der für die Hochschule gewählte Beauftragte gehört der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat einschließlich seiner Ausschüsse, die oder der für die Fakultäten gewählte Beauftragte dem Fakultätsrat einschließlich seiner Ausschüsse und den Berufungsausschüssen als stimmberechtigtes Mitglied an. 5 Die Hochschulleitung beteiligt die Beauftragte oder den Beauftragten bei sie oder ihn betreffenden Angelegenheiten und gibt regelmäßig Gelegenheit, Anliegen vorzutragen. 6 Die Hochschulleitung kann die Beauftragte oder den Beauftragten als Mitglied der Hochschulleitung mit beratender Stimme berufen. 7 Im Übrigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung in sonstigen Gremien. 8 Sie kann vorsehen, dass Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestellt werden."

Die Universitätsfrauenbeauftragte wird unterstützt von den Frauenbeauftragten der Fakultäten.

Die Konferenz der Frauenbeauftragten

Der Konferenz der Frauenbeauftragten gehören an: die Universitätsfrauenbeauftragte als Vorsitzende, ihre Stellvertreterinnen, die Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten und ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie die studentischen Vertreterinnen, die in der Studentinnenvollversammlung der LMU gewählt werden. Die Konferenz der Frauenbeauftragten tagt jedes Semester mindestens einmal und ist ein zentrales Forum für Information, Diskussion und Beschlussfassung. Sie arbeitet in enger Kooperation mit der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen.

Die Frauenbeauftragte in den Hochschulgremien

Die Frauenbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied des Senats und seiner Ausschüsse sowie in der erweiterten Hochschulleitung. Sie ist beratendes Mitglied im Hochschulrat und hat ein Anhörungsrecht bei der Hochschulleitung. Im Senat setzt sie sich u. a. dafür ein, dass der Anteil der Frauen bei Berufungen auf Professuren steigt. In den Hochschulkommissionen achtet sie darauf, dass Aspekte der Gleichstellung angemessen berücksichtigt werden. 

Die Fakultätsfrauenbeauftragten haben Stimmrecht im Fakultätsrat und in Berufungskommissionen. 

Grundordnung der LMU

Nachwuchsförderung

Der Freistaat Bayern stellt im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF) - Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre - finanzielle Mittel für Stipendien ab der Postdoc-Phase für Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Hochschulkarriere anstreben, bereit. Es ist Aufgabe der Frauenbeauftragten, Interessentinnen zu informieren und zu beraten, ihre Anträge zu begutachten und der "Zentralen Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vorzulegen.

 

Beratung

Beratung für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen z.B. zu Karriereplanung in Studium und Wissenschaft, Vergabe von Stipendien, Konflikten am Arbeitsplatz Universität. Ansprechpartnerin und Beratung bei sexueller Belästigung. Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen für Fakultäten, für die Hochschulleitung, für Presse, Politik und Öffentlichkeit. 

Sie bietet regelmäßige wöchentliche Sprechstunden an (Anmeldung erforderlich). 

Grundsätzlich sollte jedes Beratunggespräch dokumentiert werden. Für die Beratung in Fällen von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Stalking hat das Büro der Frauenbeauftragten im Austausch mit der Konferenz der Frauenbeauftragten zwei Dokumente erstellt, die Fakultätsfrauenbeauftragte und andere Beratungspersonen bei ihrer Beratung als Unterstützung verwenden können. Sie dienen vor allem der Orientierung und sind deshalb nicht als verbindliche Anleitung zu verstehen. 

Vorlage Gesprächsprotokoll bei Fällen von sexueller Belästigung, Diskrimnierung, Mobbing oder Stalking

Ergänzende Hinweise der Konferenz der Frauenbeauftragten der LMU zu Beratungsgesprächen bei Fällen von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Stalking

Flyer "Chancengerechtigkeit an der Universität" 

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